Von: Maik
Es gibt ein Wort für die Pflicht der Beamten: “Remonstration” Remonstration im deutschen Beamtenrecht Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 § 56 BBG) und § 36 BeamtStG, ehemals § 38 BRRG. Nach...
View ArticleVon: Kollege V.
Maik, vielen Dank für diese hervorragenden Informationen. Ich habe kurz versucht, auch die entsprechende Situation in der Firma Staat Österreich zu recherchieren, habe allerdings ziemlich schnell...
View ArticleVon: Heinz Graf
Gibt es mittlerweile ein Heilmittel, das gegen Gier und Machtgeilheit hilft? Der Grundstein hierfür ist dummerweise meist Psychopathie. Wir werden von kranken Hirnen regiert und klein gehalten. Das...
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